Vertretung zur Durchsetzung
Mehr als die Hälfte aller Steuerbescheide leidet an einem Mangel zu Lasten der Steuerzahler.
Nicht jede Beanstandung wiegt so schwer, dass sich ein Einspruch bzw. eine Klage vor dem Finanzgericht lohnt. Wir verhandeln mit den Finanzbehörden und haben ein Auge darauf, dass Ihre Interessen in der Gesamtheit gewahrt werden. Wenn es notwendig und sinnvoll ist, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren, vor den Finanzgerichten, bis vor den Bundesfinanzhof. Wir beraten und vertreten Mandanten auch in Steuerstrafsachen, wenn versehentlich oder gar absichtlich Steuerbeträge verkürzt wurden. Durch gezieltes Handeln kann in vielen Fällen Straffreiheit erlangen werden.
