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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

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Welche steuerlichen Termine gelten für mich im aktuellen Monat?
Bitte beachten Sie dazu unser monatliches Rundschreiben „Blitzlicht“ . Auf der ersten Seite sind die jeweiligen Termine aufgeführt.
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Welche Aufbewahrungsfristen gelten?
im Allgemeinen sind alle Buchhaltungsunterlagen auch Belege, Kassenbücher und Bankauszüge sowie Jahresabschlüsse 10 Jahre aufzubewahren.
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Wie müssen Bewirtungsaufwendungen aufgeführt werden?
es sind alle bewirteten Personen einschließlich der Gastgeber aufzuführen der Anlass der Bewirtung sollte so genau wie möglich angegeben werden, allgemeine Bezeichnungen wie z.B. "Arbeitsessen" sind nicht ausreichend. die Höhe der Bewirtungsaufwendungen sollte angemessen sein achten Sie auch bei Bewirtungsbelegen auf den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer.
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Was ist bei Geschenken zu beachten?
steuerlich abzugsfähig sind Geschenke bis maximal EURO 35,00 pro Person (keine Arbeitnehmer) und Jahr die Geschenke sind in geeigneter Weise aufzuzeichnen (Dokumentation der Empfänger)
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Welche Beträge sind als Verpflegungsmehraufwendungen im Inland anzusetzen?
bei mindestens 8 bis 14 Std.: EURO 6,00 bei mindestens 14 bis 24 Std.: EURO 12,00 bei 24 Stunden : EURO 24,00
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Welche Bestandteile muss eine Rechnung enthalten, damit der Vorsteuerabzug nicht verlohren geht?
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Steuernummer oder USt.-ID-Nr. Ausstellungsdatum Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistungen oder der Vereinnahmung des Entgelts nach Steuersätzen...
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Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Steuererklärungen sind grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern Sie die Steuererklärungen durch uns erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 31.Dezember des Folgejahres.
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